Hegmann-Grossraum-Schwertransport-1
Jan 2023
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Ohne das Großraum- und Schwertransportgewerbe würden die Zusammenhänge einer globalisierten Logistik in vielen Bereichen der Wirtschaft stillstehen. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die weltweit von großer Bedeutung ist, z.B. unterstützt Hegmann Transit die Energiewende: (Technischer) Fortschritt erfordert nicht selten große Maschinen und Bauteile und diese müssen entsprechend angeliefert und aufgestellt werden. Möglich wird dies durch Großraum- und Schwertransporte, die das Familienunternehmen in der vierten Generation und seit über 100 Jahren erfolgreich realisiert. Dabei gibt es einige Richtlinien, die beachtet und Auflagen, die erfüllt werden müssen. In unserem Großraum- und Schwertransport-Leitfaden geben wir einen entsprechenden Überblick.

Klassifizierung von Großraum- und Schwertransporten

Unter einem Großraum- oder Schwertransport versteht man den Verkehr mit Fahrzeugen, die von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abweichen. Dabei kann sich diese Abweichung sowohl auf das Fahrzeug selbst als auch auf die Ladung, die damit transportiert wird, beziehen. Entscheidend sind dabei die Abmessungen, das Gesamtgewicht sowie die Achslasten. Auch liegt oftmals eine Einschränkung des Sichtfeldes des Fahrzeugführers vor. Es ist illegal Schwertransporte ohne Genehmigung durchzuführen.

Es lassen sich Großraum- und Schwertransporte in 4 Typen unterscheiden:

  • Großraum: große Abmessungen, geringes Gewicht
  • Schwertransport: geringe Abmessungen, sehr hohes Gewicht
  • Großraum- und Schwertransport: Kombination aus Großraum- und Schwertransport
  • Langtransport: Abmessungen von über 20 Meter Länge

Großraum- und Schwertransporte Maße

Von einem Großraum- und Schwertransport ist die Rede, wenn

  • Fahrzeuge die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten,
  • Ladungen die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreiten und
  • das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist.

Eine Legaldefinition für Großraum- und Schwertransporte gibt es hingegen nicht.

Höchstzulässige Abmessungen laut StVZO

Es folgt ein Überblick über die höchstzulässigen Abmessungen. Für die höchstzulässige Breite bei Kraftfahrzeugen und Anhängern samt Ladungsträger gilt:

  • allgemein: maximal 2,55 Meter
  • bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen: maximal 3,00 Meter und
  • bei auswechselbaren land- und forstwirtschaftlichen Anbaugeräten, an Sonderfahrzeugen und an Zugmaschinen: maximal 3 Meter.

Für die höchst zulässige Länge bei Kraftfahrzeugen und Anhängern samt Ladungsträger gilt:

  • Einzelfahrzeuge

Kraftfahrzeuge: maximal 12 Meter

Anhänger: maximal 12 Meter

  • Fahrzeugkombinationen

Sattelkraftfahrzeuge: maximal 15,5 Meter

Sattelkraftfahrzeuge (Eurosattel): maximal 16,5 Meter

(dabei darf der Abstand zwischen Zugsattelzapfen und der hinteren Begrenzung der Ladefläche 12 Meter und der vordere Überhangradius 2,04 Meter nicht überschreiten)

  • Züge mit einem oder zwei Anhängern: maximal 18 Meter

(auch hier gibt es noch spezifische Angaben bezüglich der Abstände zwischen äußeren und inneren Punkten der Ladefläche)

Achslast und Gesamtgewicht laut StVZO

Für die Achslasten gilt:

  • Einzelachslast

allgemein: maximal 10 Tonnen

angetrieben: maximal 11,5 Tonnen

  • Doppelachslast (Zugfahrzeug Achsabstand)

< 1 Meter: maximal 11,5 Tonnen

≥ 1 Meter und < 1,3 Meter: maximal 16 Tonnen

≥ 1,3 Meter und < 1,8 Meter: maximal 18 Tonnen

≥ 1,3 Meter und < 1,8 Meter: maximal 19 Tonnen

(Antriebsachse Doppelbereift oder luftgefedert 2 x 9,5 Tonnen)

  • Doppelachslast (Anhänger Achsabstand)

< 1 Meter: maximal 11 Tonnen

≥ 1 Meter und < 1,3 Meter: maximal 16 Tonnen

≥ 1,3 Meter und < 1,8 Meter: maximal 18 Tonnen

≥ 1,8 Meter: maximal 20 Tonnen

  • Dreifachachslast (Anhänger Achsabstand)

≤ 1,3 Meter: maximal 21 Tonnen

> 1,3 Meter und ≤ 1,40 Meter: 24 Tonnen

Für die Gesamtgewichte (Einzelfahrzeuge) gilt:

  • Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit zwei Achsen: maximal 18 Tonnen
  • Kraftfahrzeuge mit drei Achsen: maximal 25 Tonnen

Anhänger mit drei Achsen: maximal 24 Tonnen

  • Kraftfahrzeuge mit vier Achsen: maximal 32 Tonnen
    (Abstand zwei Doppelachsen Mitte mindestens 4 Meter)
  • Kraftfahrzeuge ab vier Achsen: maximal 32 Tonnen

Für die Gesamtgewichte (Fahrzeugkombinationen) gilt:

  • mit weniger als vier Achsen: maximal 28 Tonnen
  • mit vier Achsen: maximal 36 Tonnen
  • mit mehr als vier Achsen: maximal 40 Tonnen
  • kombinierter Verkehr: maximal 44 Tonnen

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen maximal 4 Meter hoch und maximal 2,55 Meter breit sein.

Ladungen

Für die Ladungen gilt:

  • Fahrzeug und Ladung: maximal 2,55 Meter breit und maximal 4 Meter hoch
  • Bis zu einer Höhe von 2,5 Meter: Ladung darf nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen
  • Ladungsüberstand nach hinten: maximal 1,5 Meter

(bei einer Strecke von maximal 100 km: maximal 3 Meter)

Auflagen für Großraum- und Schwertransporte

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßen gibt es bei Großraum- und Schwertransporten einige Auflagen zu erfüllen. Wie bereits erwähnt, ist für die Durchführung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung benötigt. Geprüft wird die beantragte Strecke samt Verkehrsraum-Abmessung und Belastbarkeit.

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die Bewahrung der Verkehrsinfrastruktur vor möglichen Schädigungen sind hierbei die wichtigsten Ziele. Je nach Abmessungen, also Länge, Breite und Höhe des Fahrzeugs und der Ladung ist zur Absicherung des Großraum- und Schwertransports eine Begleitung durch entsprechende Begleitfahrzeuge oder die Polizei vorgeschrieben.

Ein Großraum- und Schwertransport muss als solcher gekennzeichnet sein. Unabdingbar sind zudem etwa der richtige Fuhrpark mit passender Fahrzeugkombination, top geschulte Fahrzeugführer sowie optimale Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung.  Neben der besagten möglichen Eskorte ist zudem zu beachten, dass Großraum- und Schwertransporte nur zu bestimmten Zeiten möglich sind, und zwar lediglich zwischen montags 9 Uhr bis freitags 15 Uhr.

Bei einer Breite bis 3,2 Metern wird in den meisten Fällen die verkehrsarme Tageszeit genehmigt; die Transporte dürfen demnach nicht zwischen 6 Uhr und 8:30 Uhr sowie zwischen 15:30 Uhr und 19 Uhr durchgeführt werden. Handelt es sich um Sondertransporte, die breiter als 3,5 Meter ausfallen, wird der Transport meistens nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durchgeführt. Großraum- und Schwertransporte während der Ferien dürfen nicht auf Bundesautobahnen durchgeführt werden, sodass diese Zeit als Sperrzeit gilt.

Lesen Sie hier mehr zu der Planung und erfolgreichen Durchführung von Schwerlast- und Spezialtransporten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zum Thema Sondertransporte in Deutschland, inklusive der relevanten Regelungen, den möglichen Herausforderungen und praktischen Tipps.

Großraum- und Schwertransporte Genehmigungsarten

Grundsätzlich sind Straßen lediglich für den genehmigungs- und erlaubnisfreien Verkehr konzipiert. Bei Groß- und Schwertransporten liegt demnach eine übermäßige Beanspruchung von Straßen und Brücken vor. Hinzu kommt die Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs.

Daher kann nur eine Erlaubnis erteilt werden, sofern die Ladung nur in einem Stück transportiert werden kann und die Nutzung der Bahngleise oder einer Wasserstraße nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich ist.

Ohne Genehmigung dürfen die gesetzlich zugelassenen Grenzen bei Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichten nicht überschritten werden; Straßen und Brücken dürfen daher mit Lkw bis maximal 44 Tonnen befahren werden. Bei einem Großraum- und Schwertransport muss im Rahmen der komplexen Streckenplanung ein Nachweis erfolgen, dass sich die ausgewählte Strecke für diesen Transport eignet. Durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgt eine Überprüfung, ob und ggf. mit welchen Auflagen die Brücken etc. befahren werden können. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten erfolgt Erteilung der Genehmigung durch die Stadtverwaltungen.

Eine solche Genehmigung ist maximal gültig bis zum folgenden Monat. Hierzulande ist jedoch der Besitz einer Dauergenehmigung durch Schwertransportunternehmen üblich. Diese wird jedes Jahr beim zuständigen Amt beantragt. Eine solche Genehmigung bezieht sich auf die allgemeine Verkehrszulassung des Großraum- und Schwertransports.

Handelt es sich hingegen um einen konkreten Fall mit Ort- und Zeitangaben, wird eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Die Kosten sowohl für flächendeckende Genehmigungen als auch für eine streckenbezogene Erlaubnis sind 2021 um bis zu 300% gestiegen. Hier finden Sie die Kriterien, die den Preis einer straßenrechtlichen Genehmigung im Bereich Großraum- und Schwertransporte bestimmen. Für streckenbezogene Einzelgenehmigungen lässt sich somit nur schwer ein genauer Preis kalkulieren.

Die Realisierung von Großraum- und Schwertransporten stellt eine komplexe Herausforderung dar. Setzen Sie mit Hegmann Transit auf einen professionellen Partner mit jahrelanger Erfahrung in der ganzheitlichen Planung und erfolgreichen Durchführung!

FAQ – Häufige Fragen und Antworten zu Großraum- und Schwertransporten

Ein Transport gilt als Schwertransport, wenn das Fahrzeug die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, die Ladungen die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreiten und wenn das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist.

Schwertransporter kommen in der Regel zum Einsatz, um übergroße oder schwere Güter zu transportieren. Dabei kann es sich beispielsweise um industrielle Anlagen, Brückenteile, Baumaschinen oder Windkraftanlagenflügel handeln.

Schwertransporte werden aus Sicherheitsgründen begleitet. So kann sichergestellt werden, dass der Verkehr entsprechend koordiniert wird, Hindernisse überwacht werden und der Transport gestoppt wird, um Schäden oder einen Unfall zu vermeiden.

Jeder Schwertransport wird individuell kalkuliert. Die Kosten sind abhängig von Faktoren wie der Strecke, dem Gewicht und der Strecke der Ladung, eingesetzten Begleitfahrzeugen oder auch den erforderlichen Genehmigungen.

Die Kosten für einen Schwertransport sind in der Regel teurer als bei einem normalen Transport. Sie sind abhängig von der Transportart und den zusätzlich notwendigen Ressourcen und Sicherheitsmaßnahmen.

Die Anforderungen einer Begleitung eines Schwerlasttransports durch die Polizei hängen von den örtlichen Bestimmungen und Vorschriften ab. Meist handelt es sich um Transporte mit Überschreitung bestimmter Gewichts- oder Größengrenzen oder bei einer Route, die durch enge Straßen oder andere komplexe Passagen führt und bei denen die Transportsicherheit gewährleistet werden muss.

Eine allgemein gültige Regelung gibt es nicht, da es von Region zu Region Unterschiede gibt. Grundsätzlich unterscheidet man verkehrsarme Zeiten und Nachtfahrten.

Um Schwertransporter fahren zu dürfen, benötigt man in der Regel einen Führerschein der Klasse CE. Diese Klasse berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen C, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben. Mit der Führerscheinklasse CE ist man zudem zum Führen von Fahrzeugkombinationen berechtigt, so etwa Zugfahrzeuge mit Sattelaufliegern oder Anhängern über 750 kg.

Ob man sich für die Führerscheinklasse CE oder C1E entscheidet, ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen. Mit der Führerscheinklasse CE ist das Führen von größeren und schwereren Fahrzeugkombinationen möglich.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schwertransporter ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und kann je nach örtlichen Vorschriften zwischen Schrittgeschwindigkeit und bis zu 80 km/h liegen. Entscheidend sind beispielsweise Strecke, Gewicht und Größe des Transportes.

Für einen Unimog wird in der Regel ein Führerschein der Klasse B oder C1 benötigt. Dies ist abhängig von der Ausführung und dem Gewicht des Fahrzeugs.

Die Kosten für den CE-Führerschein sind abhängig vom Standort, der Fahrschule sowie den individuellen Anforderungen. Informieren Sie sich bestenfalls bei örtlichen Fahrschulen nach den aktuellen Preisen.

Für eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse CE muss die Ausbildung und Prüfung für den Führerschein der Klasse EC absolviert werden. Zusätzlich wird ein Nachweis für eine Berufskraftfahrerqualifikation verlangt, welcher durch eine besondere Schulung und Prüfung erworben werden kann. Für den Erhalt der Kennziffer 95 ist eine Grundqualifikation nötig; zudem müssen regelmäßige Weiterbildungen absolviert werden.

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