Hegmann-Grossraum-Schwertransport-1
Jan 2023
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Ohne das Großraum- und Schwertransportgewerbe würden die Zusammenhänge einer globalisierten Logistik in vielen Bereichen der Wirtschaft stillstehen. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die weltweit von großer Bedeutung ist, z.B. unterstützt Hegmann Transit die Energiewende: (Technischer) Fortschritt erfordert nicht selten große Maschinen und Bauteile und diese müssen entsprechend angeliefert und aufgestellt werden. Möglich wird dies durch Großraum- und Schwertransporte, die das Familienunternehmen in der vierten Generation und seit über 100 Jahre erfolgreich realisiert. Dabei gibt es einige Richtlinien, die beachtet und Auflagen, die erfüllt werden müssen. In unserem Großraum- und Schwertransport-Leitfaden geben wir einen entsprechenden Überblick.

Klassifizierung von Großraum- und Schwertransporten

Unter einem Großraum- oder Schwertransport versteht man den Verkehr mit Fahrzeugen, die von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abweichen. Dabei kann sich diese Abweichung sowohl auf das Fahrzeug selbst als auch auf die Ladung, die damit transportiert wird, beziehen. Entscheidend sind dabei die Abmessungen, das Gesamtgewicht sowie die Achslasten. Auch liegt oftmals eine Einschränkung des Sichtfeldes des Fahrzeugführers vor. Es ist illegal Schwertransporte ohne Genehmigung durchzuführen.

Es lassen sich Großraum- und Schwertransporte in 4 Typen unterscheiden:

  • Großraum: große Abmessungen, geringes Gewicht
  • Schwertransport: geringe Abmessungen, sehr hohes Gewicht
  • Großraum- und Schwertransport: Kombination aus Großraum- und Schwertransport
  • Langtransport: Abmessungen von über 20 Meter Länge

Großraum- und Schwertransporte Maße

Von einem Großraum- und Schwertransport ist die Rede, wenn

  • Fahrzeuge die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten,
  • Ladungen die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreiten und
  • das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist.

Eine Legaldefinition für Großraum- und Schwertransporte gibt es hingegen nicht.

Höchstzulässige Abmessungen laut StVZO

Es folgt ein Überblick über die höchstzulässigen Abmessungen. Für die höchstzulässige Breite bei Kraftfahrzeugen und Anhängern samt Ladungsträger gilt:

  • allgemein: maximal 2,55 Meter
  • bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen: maximal 3,00 Meter und
  • bei auswechselbaren land- und forstwirtschaftlichen Anbaugeräten, an Sonderfahrzeugen und an Zugmaschinen: maximal 3 Meter.

Für die höchst zulässige Länge bei Kraftfahrzeugen und Anhängern samt Ladungsträger gilt:

  • Einzelfahrzeuge

Kraftfahrzeuge: maximal 12 Meter

Anhänger: maximal 12 Meter

  • Fahrzeugkombinationen

Sattelkraftfahrzeuge: maximal 15,5 Meter

Sattelkraftfahrzeuge (Eurosattel): maximal 16,5 Meter

(dabei darf der Abstand zwischen Zugsattelzapfen und der hinteren Begrenzung der Ladefläche 12 Meter und der vordere Überhangradius 2,04 Meter nicht überschreiten)

  • Züge mit einem oder zwei Anhängern: maximal 18 Meter

(auch hier gibt es noch spezifische Angaben bezüglich der Abstände zwischen äußeren und inneren Punkten der Ladefläche)

Achslast und Gesamtgewicht laut StVZO

Für die Achslasten gilt:

  • Einzelachslast

allgemein: maximal 10 Tonnen

angetrieben: maximal 11,5 Tonnen

  • Doppelachslast (Zugfahrzeug Achsabstand)

< 1 Meter: maximal 11,5 Tonnen

≥ 1 Meter und < 1,3 Meter: maximal 16 Tonnen

≥ 1,3 Meter und < 1,8 Meter: maximal 18 Tonnen

≥ 1,3 Meter und < 1,8 Meter: maximal 19 Tonnen

(Antriebsachse Doppelbereift oder luftgefedert 2 x 9,5 Tonnen)

  • Doppelachslast (Anhänger Achsabstand)

< 1 Meter: maximal 11 Tonnen

≥ 1 Meter und < 1,3 Meter: maximal 16 Tonnen

≥ 1,3 Meter und < 1,8 Meter: maximal 18 Tonnen

≥ 1,8 Meter: maximal 20 Tonnen

  • Dreifachachslast (Anhänger Achsabstand)

≤ 1,3 Meter: maximal 21 Tonnen

> 1,3 Meter und ≤ 1,40 Meter: 24 Tonnen

Für die Gesamtgewichte (Einzelfahrzeuge) gilt:

  • Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit zwei Achsen: maximal 18 Tonnen
  • Kraftfahrzeuge mit drei Achsen: maximal 25 Tonnen

Anhänger mit drei Achsen: maximal 24 Tonnen

  • Kraftfahrzeuge mit vier Achsen: maximal 32 Tonnen
    (Abstand zwei Doppelachsen Mitte mindestens 4 Meter)
  • Kraftfahrzeuge ab vier Achsen: maximal 32 Tonnen

Für die Gesamtgewichte (Fahrzeugkombinationen) gilt:

  • mit weniger als vier Achsen: maximal 28 Tonnen
  • mit vier Achsen: maximal 36 Tonnen
  • mit mehr als vier Achsen: maximal 40 Tonnen
  • kombinierter Verkehr: maximal 44 Tonnen

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen maximal 4 Meter hoch und maximal 2,55 Meter breit sein.

Ladungen

Für die Ladungen gilt:

  • Fahrzeug und Ladung: maximal 2,55 Meter breit und maximal 4 Meter hoch
  • Bis zu einer Höhe von 2,5 Meter: Ladung darf nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen
  • Ladungsüberstand nach hinten: maximal 1,5 Meter

(bei einer Strecke von maximal 100 km: maximal 3 Meter)

Auflagen für Großraum- und Schwertransporte

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßen gibt es bei Großraum- und Schwertransporten einige Auflagen zu erfüllen. Wie bereits erwähnt, ist für die Durchführung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung benötigt. Geprüft wird die beantragte Strecke samt Verkehrsraum-Abmessung und Belastbarkeit.

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die Bewahrung der Verkehrsinfrastruktur vor möglichen Schädigungen sind hierbei die wichtigsten Ziele. Je nach Abmessungen, also Länge, Breite und Höhe des Fahrzeugs und der Ladung ist zur Absicherung des Großraum- und Schwertransports eine Begleitung durch entsprechende Begleitfahrzeuge oder die Polizei vorgeschrieben.

Ein Großraum- und Schwertransport muss als solcher gekennzeichnet sein. Unabdingbar sind zudem etwa der richtige Fuhrpark mit passender Fahrzeugkombination, top geschulte Fahrzeugführer sowie optimale Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung.  Neben der besagten möglichen Eskorte ist zudem zu beachten, dass Großraum- und Schwertransporte nur zu bestimmten Zeiten möglich sind, und zwar lediglich zwischen montags 9 Uhr bis freitags 15 Uhr.

Bei einer Breite bis 3,2 Metern wird in den meisten Fällen die verkehrsarme Tageszeit genehmigt; die Transporte dürfen demnach nicht zwischen 6 Uhr und 8:30 Uhr sowie zwischen 15:30 Uhr und 19 Uhr durchgeführt werden. Handelt es sich um Sondertransporte, die breiter als 3,5 Meter ausfallen, wird der Transport meistens nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr durchgeführt. Großraum- und Schwertransporte während der Ferien dürfen nicht auf Bundesautobahnen durchgeführt werden, sodass diese Zeit als Sperrzeit gilt.

Lesen Sie hier mehr zu der Planung und erfolgreichen Durchführung von Schwerlast- und Spezialtransporten.

Großraum- und Schwertransporte Genehmigungsarten

Grundsätzlich sind Straßen lediglich für den genehmigungs- und erlaubnisfreien Verkehr konzipiert. Bei Groß- und Schwertransporten liegt demnach eine übermäßige Beanspruchung von Straßen und Brücken vor. Hinzu kommt die Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs.

Daher kann nur eine Erlaubnis erteilt werden, sofern die Ladung nur in einem Stück transportiert werden kann und die Nutzung der Bahngleise oder einer Wasserstraße nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich ist.

Ohne Genehmigung dürfen die gesetzlich zugelassenen Grenzen bei Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichten nicht überschritten werden; Straßen und Brücken dürfen daher mit Lkw bis maximal 44 Tonnen befahren werden. Bei einem Großraum- und Schwertransport muss im Rahmen der komplexen Streckenplanung ein Nachweis erfolgen, dass sich die ausgewählte Strecke für diesen Transport eignet. Durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgt eine Überprüfung, ob und ggf. mit welchen Auflagen die Brücken etc. befahren werden können. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten erfolgt Erteilung der Genehmigung durch die Stadtverwaltungen.

Eine solche Genehmigung ist maximal gültig bis zum folgenden Monat. Hierzulande ist jedoch der Besitz einer Dauergenehmigung durch Schwertransportunternehmen üblich. Diese wird jedes Jahr beim zuständigen Amt beantragt. Eine solche Genehmigung bezieht sich auf die allgemeine Verkehrszulassung des Großraum- und Schwertransports.

Handelt es sich hingegen um einen konkreten Fall mit Ort- und Zeitangaben, wird eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Die Kosten sowohl für flächendeckende Genehmigungen als auch für eine streckenbezogene Erlaubnis sind 2021 um bis zu 300% gestiegen. Hier finden Sie die Kriterien, die den Preis einer straßenrechtlichen Genehmigung im Bereich Großraum- und Schwertransporte bestimmen. Für streckenbezogene Einzelgenehmigungen lässt sich somit nur schwer ein genauer Preis kalkulieren.

Die Realisierung von Großraum- und Schwertransporten stellt eine komplexe Herausforderung dar. Setzen Sie mit Hegmann Transit auf einen professionellen Partner mit jahrelanger Erfahrung in der ganzheitlichen Planung und erfolgreichen Durchführung!

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